Rechtsanwalt in Wien – Kanzlei Tuchlauben 7a, 1010 Wien
Mitten in der Wiener Innenstadt.
Der Kanzleisitz von Mag. Philipp Nausch, LL.M. liegt im Tuchlaubenhof, Tuchlauben 7a, 1010 Wien – wenige Gehminuten vom Stephansplatz. Von hier aus werden Mandate in ganz Österreich betreut, mit Schwerpunkt im Immobilienrecht.
- Kanzleisitz: Tuchlauben 7a, 1010 Wien; Mo–Do 09:00–18:00, Fr 09:00–17:00.
- Für Zivilsachen aus dem 1. Bezirk ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig, darüber das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
- Mietzinsüberprüfungen beginnen in Wien bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten.
- Drittstaatsangehörige brauchen für den Immobilienerwerb in Wien eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz.
Schwerpunkte in Wien
- Wohnungs- und Liegenschaftskauf in Wien: Prüfung, Vertrag, Treuhand und Grundbuch
- Mietrecht (MRG): Altbau, Richtwertmietzins, Befristung, Schlichtungsstelle, Kündigung und Räumung
- Wohnungseigentum und Streit in der Eigentümergemeinschaft
- Ausländergrunderwerb: Genehmigungsverfahren beim Magistrat der Stadt Wien
- Scheidung, Erbrecht und Pflichtteil – auch mit Wiener Liegenschaften im Vermögen
- Prozessführung vor den Wiener Bezirks- und Landesgerichten
Ihre Kanzlei in der Inneren Stadt
Die Kanzlei im Tuchlaubenhof ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar; der Stephansplatz (U1, U3) liegt wenige Gehminuten entfernt. Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt – auf Wunsch auch per Telefon oder Video.
Viele Wiener Mandate betreffen Immobilien: den Kauf einer Altbauwohnung, die Höhe der Miete, Streit mit der Hausverwaltung oder die Aufteilung einer Wohnung nach Scheidung oder Erbfall. Hier verbindet sich der LL.M.-Schwerpunkt im Wohn- und Immobilienrecht mit der Erfahrung in der Prozessführung.
Termine in Wien
Die Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar; Besprechungen nach Terminvereinbarung.
Häufige Fragen zu Wien
Welches Gericht ist für Streitigkeiten im 1. Bezirk zuständig?
In erster Instanz für Zivilsachen bis zur bezirksgerichtlichen Wertgrenze sowie für Miet- und Außerstreitsachen das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, für höhere Streitwerte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Maßgeblich ist im Einzelfall der allgemeine oder ein besonderer Gerichtsstand, etwa der Ort der Liegenschaft.
Dürfen Nicht-EU-Bürger in Wien eine Wohnung kaufen?
Ja, aber nur mit Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR sind Inländern gleichgestellt. Ohne Genehmigung ist der Erwerb schwebend unwirksam und kann im Grundbuch nicht eingetragen werden – der Kaufvertrag sollte das berücksichtigen.
Wo lasse ich in Wien meine Miete überprüfen?
Anträge nach § 37 MRG sind in Wien zunächst bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten einzubringen; das Verfahren kann danach zu Gericht gezogen werden. Bei befristeten Mietverträgen endet die Frist frühestens sechs Monate nach Vertragsende (§ 16 Abs 8 MRG).
Berät die Kanzlei auch auf Englisch?
Ja. Beratung und Korrespondenz sind auf Deutsch und Englisch möglich – etwa für internationale Käufer einer Wiener Wohnung oder für Erbfälle mit Auslandsbezug.
Verfasst von Mag. Philipp Nausch, LL.M., Rechtsanwalt in Wien · Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
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Rechtsanwalt in Wien
Fr 09:00–17:00
Termine an den Sprechstellen nach Vereinbarung. Beratung auf Deutsch und Englisch.