Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wien

Klarheit rund um Ihre Immobilie.

Mag. Philipp Nausch, LL.M. berät und vertritt im Liegenschafts-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht – in Wien und an den Sprechstellen Kitzbühel, Gmunden und Bad Gastein. Grundlage ist der zweijährige Universitätslehrgang „Master in Wohn- und Immobilienrecht“ (LL.M.).

Auf einen Blick
  • Schwerpunkt der Kanzlei, gestützt auf den LL.M. in Wohn- und Immobilienrecht.
  • Prüfung, Vertragserrichtung und Abwicklung von Liegenschafts- und Wohnungskäufen bis zur Eintragung im Grundbuch.
  • Streitigkeiten aus Miete, Wohnungseigentum, Miteigentum und Nachbarschaft – außergerichtlich und vor Gericht.
  • Seit 1.1.2026 gelten neue Regeln für die Befristung und die Wertsicherung von Mietverträgen.

Leistungen im Immobilienrecht

  • Liegenschafts- und Wohnungskauf: Prüfung, Vertragserrichtung, treuhändige Abwicklung und Grundbuchseintragung
  • Mietrecht (MRG): Mietverträge, Befristung, Wertsicherung, Mietzinsüberprüfung und Mietzinsminderung
  • Kündigung und Räumung: gerichtliche Aufkündigung, Einwendungen, Räumungsklage
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG): Begründung, Nutzwerte, Beschlussanfechtung, Streit in der Eigentümergemeinschaft
  • Miteigentum und Teilungsklage (§ 830 ABGB), Benützungsregelungen
  • Bauträgervertragsrecht (BTVG) und Mängel an Neubauten
  • Nachbarrecht (§ 364 ABGB), Grenzstreitigkeiten und Grenzberichtigung (§ 850 ABGB)
  • Grundverkehrs- und Raumordnungsfragen beim Erwerb in Tirol und Salzburg, etwa bei Freizeit- und Zweitwohnsitzen
  • Vertretung vor der Schlichtungsstelle sowie vor Bezirks- und Landesgerichten

Wann ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht sinnvoll ist

Ob beim Ankauf einer Wohnung, bei Unstimmigkeiten mit der Hausverwaltung oder im Streit mit Mietern oder Vermietern: Immobilienrecht verbindet zivilrechtliche mit grundbuchsrechtlichen Fragestellungen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung – etwa vor Vertragsunterzeichnung – kann spätere Streitigkeiten häufig vermeiden.

Bei bereits bestehenden Konflikten prüfe ich die Sach- und Rechtslage, zeige die realistischen Handlungsoptionen auf und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie, wenn erforderlich, vor Gericht.

Neu seit 2026: Befristung und Wertsicherung

Seit 1.1.2026 beträgt die gesetzliche Mindestbefristung bei unternehmerischer Vermietung fünf statt drei Jahre; private Vermieter ohne Unternehmereigenschaft können weiterhin auf drei Jahre befristen. Zugleich begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz die Indexanpassung von Wohnungsmieten: höchstens einmal jährlich, eine Teuerung über 3 % wirkt nur zur Hälfte.

Bestehende Mietverträge, Wertsicherungsklauseln und Vorlagen sollten daher überprüft werden – aus Sicht der Vermieter wie der Mieter.

So gehe ich vor

  1. Erstgespräch und Fristencheck: Wir klären den Sachverhalt und laufende Fristen – etwa bei einer Aufkündigung oder einer Mietzinsüberprüfung.
  2. Prüfung der Unterlagen: Grundbuchsauszug, Verträge, Nutzwertgutachten, Korrespondenz mit Hausverwaltung oder Gegenseite.
  3. Strategie und Kosten: Sie erhalten eine realistische Einschätzung der Optionen und der voraussichtlichen Kosten.
  4. Umsetzung: Vertragserrichtung, Verhandlung oder Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gericht.
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Häufige Fragen zum Immobilienrecht

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Wohnung an?

Neben dem Kaufpreis fallen insbesondere die Grunderwerbsteuer von grundsätzlich 3,5 % und die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % an. Dazu kommen die Kosten für Vertragserrichtung und treuhändige Abwicklung, gegebenenfalls eine Maklerprovision sowie bei Finanzierung 1,2 % Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts.

Was kann ich gegen die Kündigung meines Mietvertrags tun?

Unterliegt der Mietvertrag dem Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes, kann der Vermieter nur gerichtlich und nur aus einem wichtigen Grund kündigen (§§ 30, 33 MRG). Gegen eine gerichtliche Aufkündigung sind binnen vier Wochen Einwendungen zu erheben (§ 562 ZPO) – sonst wird die Aufkündigung wirksam und kann Grundlage einer Räumung sein.

Kann ich die Höhe meiner Miete überprüfen lassen?

Ja, wenn der Mietvertrag den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt. In Wien ist der Antrag zunächst bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten einzubringen, in Gemeinden ohne Schlichtungsstelle direkt beim Bezirksgericht. Die Überprüfung ist grundsätzlich binnen drei Jahren zu beantragen; bei befristeten Mietverträgen endet die Frist frühestens sechs Monate nach Vertragsende oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis (§ 16 Abs 8 MRG).

Wie wird Wohnungseigentum begründet?

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen (§ 2 WEG). Es wird in der Regel durch einen schriftlichen Wohnungseigentumsvertrag auf Grundlage eines Nutzwertgutachtens begründet und mit der Einverleibung im Grundbuch erworben.

Wie löse ich gemeinsames Eigentum an einer Liegenschaft auf?

Jeder Miteigentümer kann grundsätzlich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, allerdings nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der Übrigen (§ 830 ABGB). Gelingt keine Einigung, entscheidet das Gericht über die Teilungsklage: vorrangig durch reale Teilung, wenn sie möglich und tunlich ist, sonst durch gerichtliche Versteigerung (Zivilteilung, § 843 ABGB).

Gilt beim Immobilienkauf in Kitzbühel oder Bad Gastein etwas Besonderes?

In Tirol und Salzburg unterliegen Liegenschaftserwerbe teils grundverkehrsrechtlichen Genehmigungs- oder Erklärungspflichten; zudem bestehen raumordnungsrechtliche Beschränkungen für Freizeit- und Zweitwohnsitze. Diese Fragen sollten vor Vertragsunterzeichnung geklärt sein. Termine an den Sprechstellen Kitzbühel und Bad Gastein sind nach Vereinbarung möglich.

Verfasst von Mag. Philipp Nausch, LL.M., Rechtsanwalt in Wien · Stand: September 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

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