Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Grundbuch und Liegenschaftskaufverträge zählen durch den zweijährigen Universitätslehrgang „Master in Wohn- und Immobilienrecht“ (LL.M.) zu meinem fachlichen Schwerpunkt.
Ob beim Ankauf einer Wohnung, bei Unstimmigkeiten mit der Hausverwaltung oder im Streit mit Mietern oder Vermietern: Immobilienrecht verbindet zivilrechtliche mit grundbuchsrechtlichen Fragestellungen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung – etwa vor Vertragsunterzeichnung – kann spätere Streitigkeiten häufig vermeiden.
Bei bereits bestehenden Konflikten prüfe ich die Sach- und Rechtslage, zeige die realistischen Handlungsoptionen auf und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie, wenn erforderlich, vor Gericht.