Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Wien
Rechtssichere Unternehmensstrukturen.
Von der Gründung bis zur Anteilsübertragung: rechtliche Gestaltung, die wirtschaftliche Zusammenhänge mitdenkt. Mag. Philipp Nausch, LL.M. berät Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer von GmbH und FlexCo.
- Mindeststammkapital von GmbH und FlexCo: 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen.
- GmbH-Anteile werden mit Notariatsakt übertragen (§ 76 Abs 2 GmbHG); bei der FlexCo genügt eine von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtete Urkunde.
- Gesellschafterbeschlüsse sind binnen eines Monats anzufechten (§ 41 Abs 4 GmbHG).
- Geschäftsführer haften der Gesellschaft für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG).
Leistungen im Gesellschaftsrecht
- GmbH- und FlexCo-Gründungen inklusive Entwurf der Gesellschaftsverträge
- Syndikats- und Gesellschaftervereinbarungen: Stimmbindung, Aufgriffs- und Mitverkaufsrechte
- Anteilsübertragungen, Unternehmenskäufe und Umgründungen
- Unternehmenswert-Anteile und Mitarbeiterbeteiligung in der FlexCo
- Geschäftsführerbestellung, -abberufung und Haftungsfragen
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Anfechtung von Beschlüssen, Ausscheiden von Gesellschaftern
- Laufende rechtliche Begleitung von Unternehmen und Ein-Personen-Gesellschaften
Wirtschaftlich durchdachte Vertragsgestaltung
Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen betreffen selten nur die Rechtsform an sich, sondern die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens: Stimmrechte, Gewinnverteilung, Wettbewerbsverbote oder Ausstiegsszenarien. Eine saubere vertragliche Grundlage reduziert das Konfliktpotenzial zwischen Gesellschaftern erheblich.
Ich berate sowohl bei der Neugründung als auch bei bestehenden Gesellschaften, die ihre Struktur anpassen oder Streitigkeiten klären müssen.
So gehe ich vor
- Zieldefinition: Beteiligungsverhältnisse, Finanzierung und Ausstiegsszenarien.
- Rechtsformwahl: GmbH, FlexCo oder Personengesellschaft – mit Blick auf Haftung, Kosten und Flexibilität.
- Vertragsentwurf: Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag, Geschäftsordnung.
- Umsetzung: Abstimmung mit Notar, Bank und Firmenbuch – bei der FlexCo auch Urkundenerrichtung durch den Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Seit 1.1.2024 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 10.000 Euro; davon sind mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen. Dasselbe gilt für die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Der Gesellschaftsvertrag bedarf grundsätzlich eines Notariatsakts; für Ein-Personen-GmbHs gibt es eine vereinfachte Gründung (§ 9a GmbHG).
Was ist eine FlexCo?
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist eine seit 2024 verfügbare Kapitalgesellschaft auf Basis der GmbH. Sie ermöglicht unter anderem Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter ohne Stimmrecht und flexiblere Kapitalmaßnahmen. Geschäftsanteile können statt mit Notariatsakt auch mittels einer von einem Rechtsanwalt oder Notar errichteten Urkunde übertragen werden.
Braucht man für die Übertragung von GmbH-Anteilen einen Notar?
Ja. Die Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH erfordert einen Notariatsakt (§ 76 Abs 2 GmbHG). Der Rechtsanwalt berät bei Struktur und Kaufpreis, prüft das Unternehmen, verhandelt und entwirft den Abtretungsvertrag samt begleitenden Vereinbarungen; die Beurkundung erfolgt durch den Notar. Bei der FlexCo kann die Urkunde auch der Rechtsanwalt errichten.
Wie wird ein Gesellschafterbeschluss angefochten?
Durch Klage gegen die Gesellschaft binnen eines Monats ab Absendung der Beschlusskopie (§ 41 Abs 4 GmbHG). Anfechtungsberechtigt ist insbesondere, wer in der Generalversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben hat oder zu Unrecht nicht zugelassen wurde (§ 41 Abs 2 GmbHG).
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Schäden aus der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten (§ 25 GmbHG). Bei Zahlungsunfähigkeit ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage nach deren Eintritt, ein Insolvenzantrag zu stellen (§ 69 IO); Versäumnisse können zu persönlicher Haftung gegenüber Gläubigern führen. Daneben bestehen Haftungen etwa für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge.
Verfasst von Mag. Philipp Nausch, LL.M., Rechtsanwalt in Wien · Stand: September 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
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