Rechtsanwalt für Bad Gastein – Hotel- und Tourismusimmobilien
Tourismusimmobilien im Gasteinertal.
Bad Gastein ist geprägt von historischen Hotels und touristischen Immobilien. Mag. Philipp Nausch, LL.M. begleitet Käufer, Verkäufer und Betreiber an der Sprechstelle Bad Gastein nach Vereinbarung – vom Salzburger Grundverkehr bis zum Verfahren vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau.
- Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 (S.GVG 2023) sieht Erklärungspflichten für Wohnungen und für touristische Objekte vor (§§ 16, 17 S.GVG 2023).
- Rechtserwerbe durch Drittstaatsangehörige sind zustimmungsbedürftig (§ 24 S.GVG 2023).
- Bad Gastein ist eine Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde: neue Zweitwohnungen sind nur eingeschränkt zulässig.
- Zuständig sind das Bezirksgericht St. Johann im Pongau und darüber das Landesgericht Salzburg.
Leistungen für Bad Gastein und das Gasteinertal
- Kauf und Verkauf von Hotels, Pensionen und Apartmenthäusern – als Liegenschafts- oder Anteilskauf
- Touristische Nutzungseinheiten: Widmung, Erklärungen nach dem S.GVG 2023, Betreibermodelle
- Pacht-, Management- und Bestandverträge für Hotel- und Gastronomiebetriebe
- Zweitwohnungen: Zulässigkeit in der Beschränkungsgemeinde, Zweitwohnsitzabgabe
- Erwerb durch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, Zustimmungsverfahren
- Vertretung vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau, dem Landesgericht Salzburg und dem Landesverwaltungsgericht Salzburg
Hotelimmobilien: Recht und Betrieb zusammen denken
Bei Hotel- und Tourismusimmobilien entscheiden Widmung, grundverkehrsrechtliche Erklärungen und das Betreibermodell darüber, ob ein Investment funktioniert. Werden Einheiten an private Käufer verkauft, muss die touristische Nutzung rechtlich abgesichert sein – sonst droht eine unzulässige Zweitwohnungsnutzung.
Ich prüfe Kaufobjekte, gestalte Kauf-, Pacht- und Betreiberverträge und begleite die Verfahren vor Grundverkehrsbehörde und Gericht.
Termine in Bad Gastein
Besprechungen an der Sprechstelle Bad Gastein finden nach Terminvereinbarung statt; der Kanzleisitz ist Tuchlauben 7a, 1010 Wien. Vieles lässt sich vorab telefonisch oder per Video klären, die Vertretung vor Behörden und Gerichten erfolgt vor Ort.
Häufige Fragen zu Bad Gastein
Darf ich in Bad Gastein eine Zweitwohnung kaufen?
Bad Gastein zählt zu den Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden im Land Salzburg (Liste des Landes, Stand 15.08.2025). Eine Nutzung als Zweitwohnung ist dort nur zulässig, wenn sie ausnahmsweise erlaubt ist, etwa aufgrund einer entsprechenden Widmung. Beim Erwerb ist eine Erklärung über die Nutzung abzugeben (§ 16 S.GVG 2023).
Was gilt beim Kauf von Hotel- oder Apartmentanteilen?
Für touristische Objekte und Nutzungseinheiten sieht das Salzburger Grundverkehrsgesetz eigene Erklärungspflichten vor (§ 17 S.GVG 2023). Entscheidend ist, dass die Einheit tatsächlich touristisch vermietet wird; der Vertrag mit dem Betreiber sollte das absichern.
Dürfen Nicht-EU-Bürger in Salzburg Immobilien erwerben?
Nur mit Zustimmung der Grundverkehrsbehörde (§ 24 S.GVG 2023). Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR sind Inländern gleichgestellt; für sie gelten die allgemeinen Erklärungspflichten.
Fällt in Bad Gastein eine Zweitwohnsitzabgabe an?
Salzburger Gemeinden können nach dem Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz eine Abgabe auf Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen einheben. Die Höhe ist nach der Nutzfläche gestaffelt und wird von der Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge festgelegt.
Welches Gericht ist für Bad Gastein zuständig?
Das Bezirksgericht St. Johann im Pongau, zu dessen Sprengel Bad Gastein gehört, und darüber das Landesgericht Salzburg. Beschwerden gegen Grundverkehrsbescheide gehen an das Landesverwaltungsgericht Salzburg.
Verfasst von Mag. Philipp Nausch, LL.M., Rechtsanwalt in Wien · Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
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Termine an den Sprechstellen nach Vereinbarung. Beratung auf Deutsch und Englisch.