Rechtsanwalt in Wien · Immobilienrecht · Scheidung · Prozessführung

Recht ist
Vertrauen.
Klarheit. Stärke.

Mag. Philipp Nausch, LL.M. ist Rechtsanwalt in 1010 Wien – mit Zusatzausbildung im Wohn- und Immobilienrecht und Erfahrung in der Prozessführung. Fundierte Beratung mit klarer Strategie – im Prozess und in der Verhandlung.

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Rechtsanwalt Mag. Philipp Nausch, LL.M. im Beratungsgespräch in seiner Kanzlei in Wien
LL.M.
Immobilienrecht
1:1
Persönliche Betreuung
3
Sprechstellen in Österreich

Meine Rechtsgebiete

01

Immobilienrecht

Spezialisiert durch den LL.M. „Master in Wohn- und Immobilienrecht“: Kauf- und Mietverträge, Mietrecht (MRG), Wohnungseigentum (WEG), Grundbuch, Teilungsklagen.

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02

Familienrecht & Scheidung

Persönliche Betreuung in sensiblen Lebenssituationen: einvernehmliche und strittige Scheidung, Vermögensaufteilung, Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt.

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03

Erbrecht & Pflichtteil

Pflichtteil und Schenkungspflichtteil einfordern oder abwehren, Vertretung im Verlassenschaftsverfahren und im Erbrechtsstreit, Testamentserrichtung.

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04

Anspruchs­durchsetzung & -abwehr

Prozessführung und Vertragsrecht: von der Forderungsbetreibung über Mahnklage und Zivilprozess bis zur Exekution – ebenso die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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05

Schadenersatz & Gewährleistung

Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz-, Gewährleistungs- und Garantieansprüchen – mit fundierter Kenntnis der Judikatur des OGH.

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06

Kündigungs­anfechtung

Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen im Arbeitsrecht – hier gelten kurze Fristen – sowie Abwehr gerichtlicher Aufkündigungen im Mietrecht.

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07

Gesellschaftsrecht

GmbH- und FlexCo-Gründungen, Gesellschaftervereinbarungen, Anteilsübertragungen und Gesellschafterstreitigkeiten – rechtssicher und wirtschaftlich durchdacht.

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08

Strafrecht

Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren, Diversion und Rechtsmittel sowie Vertretung von Opfern als Privatbeteiligte.

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09

Verwaltungsrecht

Einspruch gegen Strafverfügungen, Führerscheinverfahren, Bau- und Grundverkehrsverfahren, Beschwerden an die Verwaltungsgerichte.

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Mag. Philipp Nausch, LL.M.

Meine Entscheidung, den Anwaltsberuf auszuüben, resultiert aus der Überzeugung, dass fundierte rechtliche Unterstützung für Einzelpersonen und Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist. Als Prozessanwalt habe ich ein tiefes Verständnis dafür entwickelt, wann Druck auf den Verhandlungsgegner angebracht ist – und wann eine konstruktive Einigung den besseren Weg darstellt.

Sowohl im Prozess als auch bei der Vertragserstellung stehen wirtschaftliche Lösungen im Vordergrund. Ohne den Konflikt zu suchen, aber auch nicht vor ihm zurückzuschrecken.

Ich führe meine Kanzlei bewusst als Einzelanwalt: Sie haben vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihrer Angelegenheit einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt.

LL.M. „Master in Wohn- und Immobilienrecht“ (2-jähriger Universitätslehrgang)
Eingetragener Rechtsanwalt, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Studium in Mindestzeit abgeschlossen
Ehemaliger oberösterreichischer Golf-Landesmeister
Mit 17 Jahren kurzzeitig jüngster Pilot Österreichs
Beruf
Rechtsanwalt (Österreich), Rechtsanwaltskammer Wien, R-Code R136185
Kanzleisitz
Tuchlauben 7a, 1010 Wien
Erreichbarkeit
Mo–Do 09:00–18:00 · Fr 09:00–17:00
Sprechstellen
Kitzbühel (Tirol) · Gmunden (Oberösterreich) · Bad Gastein (Salzburg)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Schwerpunkte
Immobilienrecht, Familienrecht & Scheidung, Erbrecht & Pflichtteil, Anspruchsdurchsetzung & -abwehr, Schadenersatz & Gewährleistung, Kündigungsanfechtung, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht
Vertretung
Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden in ganz Österreich
Porträt von Rechtsanwalt Mag. Philipp Nausch, LL.M., Wien

Wien, Kitzbühel, Gmunden, Bad Gastein

Fragen & Antworten

Kurze Antworten auf Fragen, die Mandantinnen und Mandanten häufig stellen. Die Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwalt Mag. Philipp Nausch ab?

Die Kanzlei in 1010 Wien berät und vertritt in neun Tätigkeitsbereichen: Immobilienrecht (inkl. Miet- und Wohnungseigentumsrecht), Familienrecht & Scheidung, Erbrecht & Pflichtteil, Anspruchsdurchsetzung & -abwehr, Schadenersatz & Gewährleistung, Kündigungsanfechtung, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Schwerpunkt ist das Immobilienrecht, in dem Mag. Nausch den LL.M. „Master in Wohn- und Immobilienrecht“ erworben hat.

Was prüft ein Rechtsanwalt beim Kauf einer Wohnung oder Liegenschaft?

Geprüft werden insbesondere der Grundbuchsstand (Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Veräußerungs- und Belastungsverbote), beim Wohnungseigentum der Wohnungseigentumsvertrag, das Nutzwertgutachten, die Höhe der Rücklage und die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sowie allfällige Mietverhältnisse.

Darauf aufbauend kann der Rechtsanwalt den Kaufvertrag errichten, den Kaufpreis treuhändig abwickeln und die Eintragung im Grundbuch veranlassen.

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ab?

Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide Ehegatten die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen (§ 55a EheG). Dem Gericht ist eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vorzulegen – insbesondere Unterhalt, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sowie bei minderjährigen Kindern Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt.

Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Scheidungsklage. Wichtig: Der Anspruch auf Vermögensaufteilung erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht wird (§ 95 EheG). Mehr unter Familienrecht & Scheidung.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil – und bis wann?

Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner des Verstorbenen (§ 757 ABGB); der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch verjährt drei Jahre ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, spätestens dreißig Jahre nach dem Tod (§ 1487a ABGB). Mehr unter Erbrecht & Pflichtteil.

Welche Frist gilt für die Anfechtung einer Kündigung durch den Arbeitgeber?

Die Frist ist kurz: Eine Kündigung ist grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Zugang beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten (§§ 105, 107 ArbVG); für Entlassungen gilt Entsprechendes (§ 106 ArbVG). Ob und von wem angefochten werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob ein Betriebsrat besteht und wie er Stellung genommen hat. Mehr unter Kündigungsanfechtung.

Wie lange kann ich Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen?

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 933 ABGB zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen, jeweils ab Übergabe. Für Verträge ab 1.1.2022 kann ein innerhalb dieser Frist hervorgekommener Mangel noch drei Monate nach Fristende gerichtlich geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche verjähren nach § 1489 ABGB grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Vertragliche Regelungen und Sondervorschriften können abweichen – die Fristen sollten daher frühzeitig geprüft werden.

Wie wird eine offene Forderung durchgesetzt?

In der Regel steht am Anfang ein anwaltliches Aufforderungsschreiben. Bleibt die Zahlung aus, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht – bei Geldforderungen bis 75.000 Euro im vereinfachten Mahnverfahren mit Zahlungsbefehl (§ 244 ZPO). Liegt ein rechtskräftiger Titel vor, kann Exekution geführt werden.

Nach österreichischem Prozessrecht hat grundsätzlich die unterliegende Partei der obsiegenden die Verfahrenskosten zu ersetzen (§ 41 ZPO).

Braucht man für die Übertragung von GmbH-Anteilen einen Notar?

Bei der GmbH ja: Die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf eines Notariatsakts (§ 76 Abs 2 GmbHG). Bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) genügt dagegen eine von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtete Urkunde. Der Rechtsanwalt berät bei Struktur und Kaufpreis, prüft das Unternehmen, verhandelt und entwirft die Verträge. Mehr unter Gesellschaftsrecht.

Was tun bei einer Ladung als Beschuldigter oder einer Strafverfügung?

Als Beschuldigter im Strafverfahren müssen Sie nicht aussagen und können Ihrer Vernehmung einen Verteidiger beiziehen (§§ 7, 164 StPO). Gegen eine Strafverfügung der Verwaltungsbehörde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich (§ 49 VStG). Mehr unter Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Wo und wann berät Rechtsanwalt Nausch?

Der Kanzleisitz ist Tuchlauben 7a, 1010 Wien. Die Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Zusätzlich bestehen Sprechstellen in Kitzbühel (Tirol), Gmunden (Oberösterreich) und Bad Gastein (Salzburg); Termine dort nach Vereinbarung. Die Vertretung vor Gerichten und Behörden erfolgt in ganz Österreich.

Was kostet die Beratung durch einen Rechtsanwalt?

Die Kosten werden vor Beginn der Tätigkeit transparent besprochen. Abgerechnet wird nach Vereinbarung – etwa nach Zeitaufwand oder pauschal – oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann die Deckung vorab geklärt werden.

Do you advise clients in English?

Yes. Mag. Philipp Nausch, LL.M. advises and represents clients in German and English – for example when buying property in Vienna, Kitzbühel or Bad Gastein, in divorce and inheritance matters, and in contract and damages disputes under Austrian law. Office: Tuchlauben 7a, 1010 Vienna, Austria.

Stand: September 2026

Sprechen wir miteinander.

Kanzlei
Mag. Philipp Nausch, LL.M.
Rechtsanwalt in Wien
Adresse
Tuchlauben 7a
A-1010 Wien
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Öffnungszeiten
Mo–Do 09:00–18:00
Fr 09:00–17:00
Sprechstellen

Termine an den Sprechstellen nach Vereinbarung. Beratung auf Deutsch und Englisch.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet (Datenschutz). Durch die Anfrage entsteht noch kein Mandatsverhältnis – bitte senden Sie noch keine vertraulichen Unterlagen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 ECG und Offenlegung gemäß § 25 MedienG

Mag. Philipp Nausch, LL.M.
Rechtsanwalt
Tuchlauben 7a
A-1010 Wien

Telefon: +43 677 6149 7228
E-Mail: kanzlei@nausch-rechtsanwalt.at
Web: www.nausch-rechtsanwalt.at

UID-Nr.: ATU81885505
Rechtsanwaltscode (R-Code): R136185

Unternehmensgegenstand: Ausübung der Rechtsanwaltschaft
Grundlegende Richtung der Website: Information über die Rechtsanwaltskanzlei, ihre Tätigkeitsbereiche und Kontaktmöglichkeiten.

Berufsbezeichnung & Aufsichtsbehörde

Rechtsanwalt (Berufsbezeichnung verliehen in Österreich)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Wien, Rotenturmstraße 13, 1010 Wien

Anwendbare Rechtsvorschriften

Rechtsanwaltsordnung (RAO), Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt), Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 2015).

Die Berufsregeln können unter www.rechtsanwaelte.at abgerufen werden.

Haftungsausschluss

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